Die erste Begleithundprüfung besteht aus 3 Teilen (
A, B, und C), danach wird der Sachkundenachweis für die anderen Prüfungen
angerechnet, so dass bei einer Wiederholung der BH nur noch 2 Prüfungsteile
(A und B) übrigbleiben.
A) Begleithundprüfung auf dem Hundeplatz (Gesamtpunktzahl 60)
Hier sind folgende Übungen zu zeigen: 1. Leinenführigkeit, 2.
Freifolgen, 3. Sitzübung, 4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen, 5.
Ablegen des Hundes unter Ablenkung. Dieser Prüfungsteil ist bestanden,
wenn 70% der zu erreichenden Punkte zuerkannt werden, d. h. es müssen
mindestens 42 Punkte erreicht werden. Hunde, die nicht bestanden haben, werden
nicht zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentlichem Gelände
mitgenommen.
B) Prüfung im Verkehr. Prüfungsablauf: 1. Begegnung mit einer
Personengruppe, 2. Begegnung mit Radfahrern, 3. Begegnung mit Autos, 4.
Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern, 5. Begegnung mit anderen Hunden, 6.
Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes,
Verhalten gegenüber Tieren. Dieser Prüfungsteil ist bestanden, wenn
er vom Leistungsrichter als ausreichend erachet wurde.
C) Teilnehmer, die erstmalig in einer Begleithundprüfung starten, müssen
einen Sachkundenachweis analog zu den Regelungen des VDH-Hundeführerscheins
oder den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen. Liegt der
Sachkundenachweis nicht vor, müssen die Teilnehmer am Tag der
Veranstaltung vor dem amtierenden Leistungsrichter eine entsprechende
schriftliche Sachkundeprüfung erfolgreich ablegen, ehe sie mit dem
praktischen Teil der Prüfung beginnen können. Die bestanden Prüfung
wird bescheinigt und gilt dann für alle weiteren Prüfungen.
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