ehemalige GEFAHRHUNDE-Verordnung NRW

In der Bundesrepublik Deutschand gab es in dem Bundesland NRW seit dem 30. Juni 2000 eine Landeshundeverordung: , erlassen von der grünen Umweltministerium Bärbel Höhn.

In der Liste 2 dieser Verordnung war auch der Berger de Brie als potentiell gefährlicher Hund eingestuft. Deshalb waren wir als Briard-Züchter hier in NRW direkt von der Verordnung betroffen.

Inzwischen ist die Landeshundeverordnung der grünen Ministerin B. Höhn durch ein vom Landtag erlassenes Landeshundegesetz ersetzt worden, der Briard steht nicht mehr auf der Liste 2 . Was das Landeshundegesetz in der Praxis bringt, wird sich zeigen müssen.

Die Landeshundeverordmnung ist also bereits Geschichte, hier also ein kleiner Rückblick.

Zwar gab es bereits vor der Veröffentlichung durch Pressemitteilungen Gerüchte, dass der Briard auf einer Rasseliste stehen würde, glauben wollte das aber niemand. Um so größer war dann bei vielen Briardbesitzern in NRW die Entrüstung und Betroffenheit, als sich die Vermutungen bestätigten. Unser Telefon stand nicht mehr still und die gesamten Sommerferien drehten sich nur noch um die Hundeverordnung. Wie ist sie zu verstehen? Was kommt auf uns zu? Was sollen wir machen?

Zunächst einmal mußte Öffentlichkeit hergestellt werden, nicht durch blinden Aktionismus, sondern so wie man es von Demokraten erwarten kann. Also verfaßten wir öffentliche Briefe an Frau Höhn, an die Landesregierung NRW, an Abgeordnete und vor allem auch an wichtige Politiker Frankreichs (mit Hilfe eines Freundes aus Luxemburg in französischer Sprache).Wir schickten Leserbriefe an die meisten Zeitungen im Ruhrgebiet und im Rheinland und auch an französische Hundezeitschriften. Wir veröffentlichten sie im Internet und baten Leser ähnliche Briefe zu schreiben.

Bereits in der zweiten Woche nach der Veröffentlichung der Landeshundeverordnung konnten wir dank der Vermittlung eines Freundes aus Bonn an einer Sitzung am "Runden Tisch" beim "Kölner Express" mit Frau Höhn und anderen Vertretern von betroffenen Hunderassen teilnehmen.

In derselben Woche hat der WDR bei uns einen Film über die Briards gedreht, in dem auch der Verantwortliche für die Listen beim Ministerium betsätigt, dass der Briard eigentlich ein toller Familienhund ist.

Durch mehrere Artikel in sauerländischen Zeitunge haben wir dann in den nächsten Wochen versucht, über die Verordnung aufzuklären und den Ruf des Briards zu erhalten.

Einigen Ärger und viele Mißverständnisse gab es dann durch eine sog. babylonische Sprachverwirrung, weil in der Verordnung von Schutzhunden die Rede ist und lange Zeit unklar war, was denn die grüne Ministerin unter Schutzhunden versteht. War z. B. Schutzhundesport Sport mit Schutzhunden im Sinne der Verordnung? Durfte mit Schutzhunden gezüchtet werden? Heute wissen wir, Schutzhunde im Schutzhundesport sind nicht Schutzhunde im Sinne der LHV-NRW. Hier hätte man sich vorher über Begrifflichkeiten informieren sollen, die allgemein verständlich sind.

Dann kam die Demo in Düsseldorf und anschließend wurde es ziemlich ruhig. Der BCD und der CFH einigten sich mit dem Ministerium darauf, vereinseigene Verhaltenstests für die Maulkorbbefreiung durchzuführen, so wie es auch heute noch Praxis ist.

Die Landeshundeverordnung NRW und auch die der anderen Bundesländer sind aus den Medien verschwunden. Geblieben ist war unhaltbarer Zustand einer Kleinstaaterei wie im 19. Jahrhundert, bei dem fast niemand wußte, welche Regelungen im benachbarten Bundesland galten und von denen man bereits bei der Durchreise betroffen sein konnte. Jedes Bundesland kochte sein eigenes Süppchen und das heißeste gab es bei uns in NRW.

An dieser Stelle möchten wir Thomas Baumann zitieren. Zunächst einiges zu seiner Person: Er ist Fachbuchautor und gleichzeitig Leiter der Polizeihundeschule in Sachsen; er berät das Bundesland Sachsen bei der Gesetzgebung zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Allgemein anerkannt ist die von ihm erarbeitete kynologische Wesensanalyse. Er ist auch deutscher Vertreter einer INTERPOL-Expertenkommisssion für das europäische Diensthundewesen. Er lehnt sowohl zwangfreie als auch zwangbetonte Hundeerziehung ab, und plädiert statt dessen für ein auf soziale Harmonie ausgerichtetes Zusammenleben zwischen Mensch und Hund. Voraussetzung für seine Arbeit ist eine Synthese aus verhaltenswissenschaftlicher Autorität und praktischer Kompetenz.

Wir möchten an dieser Stelle sein Buch :" ...damit wir uns verstehen Die Erziehung des Familienhundes" ausdrücklich empfehlen.

Aus diesem Buch einige Zitate zu den Hundeverordnungen:

S. 108: "Das Festlegen beziehungsweise Unterstellen der Gefährlichkeit eines Hundes kann immer nur nach individueller Überprüfung geschehen. Alles andere, insbesondere die derzeit aktuelle Rassendiskriminierung ist Willkür."

S 226:" Die Verantwortungsträger einiger weniger Bundeländer glichen hektischen Revolverhelden, die bei jeder Bedrohung sofort wild um sich schießen. Dementsprechend sieht auch das Trefferbild der Schützen aus. Völlig unbeteiligte und durchaus friedfertige Hunderassen sowie deren Halter wurden und werden immer noch gejagt und geächtet. Spontan verordnete Zucht-, Haltungs- und Importverbote für annähernd 20 Hunderassen, die mit einem sogenannten Kampfhundestatus belegt wurden , führten zu einer Rechtswillkür, wir sie eindeutiger nicht formuliert werden konnte.

Betrachten wir beispielsweise den Staffordshire-Bullterrier, die Bordeaux-Dogge, den Mastiff oder den Fila-Brasileiro. Keine dieser und die Mehrzahl der weiteren verbotenen Rassen sind in den vergangenen Jahren durch aggressive Entgleisungen so negativ aufgefallen, wie eine ganze Reihe populärer Familienhunderassen, die kurioserweise niemand in Frage stellt."

S 227:" Familiär oder gesellschaftlich inkompetente und pervertiert entartete Mitmenschen haben eine Freude daran, im Grundsatz friedfertige Hunde durch Erziehung und Ausbildung zu aggressiven Monstern zu machen. ...Es tut definitiv weh, wenn man sieht un miterlebt, wie durch einen Teil der Ländergesetze und durch die damit verbundenen aufwiegelnden, gemeinen Hetzkampagnen einiger Medienorgane seriöse Hundehalter und ihre Vierbeiner diskriminiert werden.

Dabei interessieren sich die Kampfhunde-Propagandisten und Hundehasser keinesfalls für Faktenaus anderen Ländern . Dass beispielsweise in den USA der American Staffordshire Terrier häufig wegen seiner Friedfertigkeit in der Behindertentherapie eingesetzt wird, zeigt einmal mehr die Absurdität unserer Gesetze."

Thomas Baumann befasst sich in seinem Buch nur am Rande mit den Hundeverordnungen. Im Vordergrund steht die Erziehung des Hundes, nicht nur des Familienhundes. Hier noch ein Zitat aus seiner Einleitung:" Ich darf jeden beglücken, der in unserer zivilisierten und extrem technisierten Welt einen natürlichen Weg der Erziehung und Haltung wählt, den Weg der körperlichen Kommunikation, der geistigen Kreativität und letztlich des Einfühlungsvermögens in eine andere, natürliche, ursprünglichere und emotionaler geprägte Welt unserer so einzigartigen Vierbeiner."



Was haben wir aus der Vergangeheit gelernt?

Quantität wird zur Qualität. Wenn man einen Verein mit 100 000 Mitgliedern hinter sich hat, ist es leicht seine Interessen zu vertreten. Mit denen legt sich keine Regierung an. Wenn man aber nur 1000 oder 2000 Mitglieder auf Bundesebene hat, davon vielleicht 400 in NRW wird Quantität noch lange nicht zur Qualität. Das interessiert einfach nicht. (So sinngemäß Frau Höhn: Es reicht aus, wenn mich die wählen, die keinen Hund haben.) Dann muß man sich interessant machen und an die Öffentlichkeit treten. Manchmal werden dann provokative Äußerungen, die zum Nachdenken anregen sollen, falsch verstanden. Falsch verstanden von denen, die man gar nicht meint: falsch gelesen am falschen Ort, zur falschen Zeit.



Wir zeigen jetzt die Briefe an deutsche Politiker, die wir geschrieben haben. Sie sind im Zeitalter des Internets bereits Geschichte.

Danach kommt die deutsche und französische Version unseres Briefes an den Französischen Präsidenten und andere Politiker in Frankreich. Während bis auf wenige Ausnahmen, so Frau Brunert-Jetter (CDU-HSK) deutsche Politiker lediglich in Serienbriefen antworten, erhielten wir - auch als Nichtfranzosen- persönliche Post mit konkretem Bezug auf unsere Schreiben sowohl vom Französischen Präsidenten, als auch vom Ministerpräsidenten und dem Landwirtschaftsminister. Hier gibt es für unsere Politiker und ihr Demokratieverständnis noch sehr viel zu lernen. Auch Frau Höhn hatte anscheinend bereits vergessen, dass sie nur auf Zeit gewählt war. Sie hatte anscheinend auch vergessen, wer sie gewählt hat. Die Quittung hierfür hat sie bei den Landtagswahlen 2005 auch von vielen Hundebesitzern bekommen.

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An den Ministerpräsidenten des Landes NRW

Herrn W. Clement

Stadttor

40213 Düsseldorf

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An die Ministerin für Umwelt und Naturschutz

Frau Bärbel Höhn

Schwanntor 23

40476 Düsseldorf

Die zentrale Demo gegen die LHV-NRW fand am 22. Juli 2000 in Düsseldorf statt. Trotz der Sommerferien haben mehr als 10 000 Hundefreunde friedlich demonstriert. Wir waren dabei.

Impressionen von der Demo

Sehr geehrte Frau Höhn,

mit der neuen Gefahrhunde-Verordnung versuchen Sie, die Kampfhundeproblematik in den Griff zu bekommen. Dies ist notwendig und wir begrüßen dies ausdrücklich. Bei Hundefreunden finden viele Punkte der Verordnung Zustimmung, andere lösen aber Unverständnis und Empörung aus.

Zustimmung finden z. B. folgende Punkte:

- Hunde sind in der Stadt an die Leine zu nehmen.

- Hunde müssen haftpflichtversichert sein.

-Hunde müssen registriert werden (z. B. durch Chip oder Tätonummer)

Dies sind Vorschriften, die viele verantwortungsbewusste Hundebesitzer schon seit langem praktizieren, egal wie groß oder schwer die Tiere sind. Wenn es sein muß, wird wohl auch jeder seriöse Hundehalter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Befremden und Empörung hat aber bei vielen Hundebesitzern die Einteilung der Listen hervorgerufen.

In Liste 2 sind hauptsächlich große Lagerhund-Rassen aufgeführt, die z. T. in Deutschland gar nicht gehalten oder gezüchtet werden und von denen man vermutet, dass einige von ihnen in ihrem Ursprungsland bereits ausgestorben sind. Hier hat einer Ihrer Mitarbeiter die Rasseliste 2 aus einem uns bekannten Hirtenhundebuch einfach abgeschrieben, (alles ausländische und meist auch unbekannte Rassen) und den Briard, Rottweiler und Dobermann hinzugefügt, damit überhaupt etwas Bekanntes dabei ist.

Sinnvoller wäre es gewesen, sich bei Fachleuten zu informieren, so z. B. bei Günter Bloch. Er ist Beauftragter und Sachverständiger für Herdenschutz-Hunde.

Hier ist seine Adresse: Günter Bloch, von Goltsteinstr. 1, 53902 Bad Münstereifel. Eine andere wichtige Adresse wäre: Frau Dorit Feddersen-Petersen von der Universität für Haustierkunde in Kiel. Es wäre sinnvoll, wenn Sie beide konsultieren würden.

Die Rasse Berger de Brie (Briard) hat auf der Liste 2 absolut nichts zu suchen.

Wie man in jedem Buch über Hunde (wissenschaftlich oder populär) nachlesen kann, gehört der Berger de Brie weder zu den Lager- noch zu den Herdenschutzhunden. Genau wie ein Collie, Bobtail oder Bearded Collie ist er ein Hütehund, der die Herde behüten soll und keineswegs auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet wurde oder wird. Gerade deswegen hat er sich als Familienhund bewährt und wird auch hier in Deutschland immer beliebter. (Es gibt in Deutschland zur zeit ca. 4000 und in Frankreich ca 50 000 !!! Briards) Die Schafe, die er früher gehütet hat, sind heute durch die Familie , nicht zuletzt auch durch die Kinder ersetzt.

Wir halten und züchten Berger de Brie seit 1982 und leben mit unserem Rudel in unserem Haus. Zwinger- oder Einzelhaltung gibt es bei uns und den meisten anderen Briardzüchtern nicht. Dies würde dem Wesen dieser Rasse widersprechen. Unsere Zuchthunde haben grundsätzlich die Begleithundeprüfung abgelegt und sind - wie alle anderen Zuchtbriards auch - bei der Zuchtzulassung einem Wesenstest unterzogen worden, Hierbei stehen Sozialverträglichkeit und Halterbindung im Vordergrund.

Wir arbeiten mit zwei Briards in der Rettungshundestaffel des Roten Kreuzes in Meschede- Eversberg. Wenn ein Rettungshund eine vermißte Person findet, so zeigt er dies durch Verbellen an. Wie soll dies denn jetzt möglich sein, wenn er einen Maulkorb tragen muß? In vielen Rettungshundestaffeln sind übrigens Briards tätig, die jetzt als Kampfhunde diffamiert werden.

Mit der Einordnung der Rasse Berger de Brie in die Liste 2 haben Sie viele unbescholtene Bürger und Bürgerinnen unseres Landes brüskiert und diffamiert, indem Sie den Briard als Nachfolger der Kampfhunde eingestuft haben. Die auffällig gewordenen Kampfhunde gehören zu einer ganz bestimmten Haltergruppe , die im Rotlichtmilieu, bei Kleinkriminellen, in unteren sozialen Randgruppen und vor allem in der rechten Szene zu finden sind. Sie werden hier als Waffe und als Statussymbol verwendet. Von staatlicher Seite werden aber diese Mißstände nicht bekämpft, sondern man verunglimpft alle Halter von großen Hunden.

Unsere Welpenerwerber leben nicht in Ghettos, in Plattenbauten oder Mietskasernen. Vielmehr sind Eigenheime mit großen Grundstücken die Regel. Ihre Besitzer gehen einer geregelten Arbeit nach, haben Ihre Hunde natürlich angemeldet und auch haftpflichtversichert (Ohne dass es hierzu einer Verordnung bedarf. Man ist eben verantwortungsbewußt.) Es sind auch keine verwahrlosten Jugendlichen, die sich beweisen müssen. Sie haben statt dessen eine Familie und auch meistens Kinder und wollen, dass ihre Kinder mit Tieren aufwachsen. Sie bringen ihnen Respekt und Ehrfurcht vor der Natur und dem Leben bei. Gerade Sie als Politikerin der Partei der Grünen sollten Achtung vor diesen Menschen haben und sie nicht durch Ihre Verordnung als Kampfhundebesitzer mißkreditieren.

An dieser Stelle ein Zitat von Albert Schweitzer:

" Gut ist, Leben erhalten, Leben fördern, entwicklungsfähiges Leben auf seinen höchsten Wert bringen. Böse ist: Leben vernichten, Leben beeinträchtigen, entwicklungsfähiges Leben hemmen. Das Leben als solches ist das geheimnisvoll Wertvolle, dem ich in Gedanken und Tun Ehrfurcht zu erweisen habe."

Unsere Welpenerwerber sind z. B. Lehrer, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Selbständige, Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Polizisten, Beamte bei der Kriminalpolizei oder beim Finanzamt und mit Sicherheit keine Zuhälter, Kleinkriminelle oder Rechtsradikale, mit denen sie jetzt gleichgestellt werden.

Streichen Sie denBerger de Brie (Briard) von der Liste 2 der Gefahrhunde-Verordnung des Landes NRW.

Mit freundlichen Grüßen Gaby und Bernd Matthies

(Berger de Brie du Jardin des Colombieres)

Briards aus dem Garten der Taubenhäuser)

Dies ist ein Bild von der Briard-AG in Kempen, die nun schon seit 12 jahren besteht. Mit Kampfhunden oder auf Aggressivität gezüchteten Tieren kann man so etwas nicht machen.

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Hier folgen die Abweichungen des Briefes, den wir an den Ministerpräsidenten des Landes NRW geschrieben haben.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit der neuen Gefahrhunde-Verordnung versuchen Sie, die Kampfhundeproblematik in den Griff zu bekommen. Dies ist notwendig und wir begrüßen dies ausdrücklich. Bei Hundefreunden finden viele Punkte der Verordnung Zustimmung, andere lösen aber Unverständnis und Empörung aus.

Ich habe Sie in Diskussionen, Reden und Wahlveranstaltungen und auch in der Tagespolitik als einen aufrichtigen, ehrlichen und verantwortungsbewussten Politiker kennengelernt, der nicht Ideale und Prinzipien über Bord wirft, nur weil dies in eine von den Massenmedien verbreitete und geschürte Hysterie passt. Ich bitte Sie, Einfluß auf die Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Frau Bärbel Höhn, zu nehmen, damit hier eine vernünftige und sachgerechte Lösung gefunden werden kann.

...

Dies zeigt deutlich, dass die Liste nicht durchdacht ist und keineswegs der Realität entspricht. So fehlen z. B. die deutschen Lagerhundrassen vollständig. Mit dieser Verordnung hat die Ministerin erneut ihre Unfähigkeit bewiesen und viele langjährige SPD-Wähler fragen sich wieder, wann endlich trennen Sie sich von Frau Höhn und der Partei der Grünen? Wir bitten Sie eindringlich auch im Namen aller rechtschaffenden Briardbesitzer:

Wirken Sie auf die Ministerin ein, damit die Rasse Berger de Brie (Briard) von der Liste 2 der Gefahrhunde-Verordnung des Landes NRW gestrichen wird.

Mit freundlichen Grüßen Gaby und Bernd Matthies

Brief an Abgeordnete des Landtages NRW

Sie haben alle folgende Postadresse

Herr/Frau ....... MdL

Postfach 10 11 43

40002 Düsseldorf

Die Namen der Abgeordneten sind unter www.nrw.de aufgelistet.

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Sehr geehrter Herr/ Frau ...

am 30. Juni 2000 ist von der Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW eine neue Landeshundeverordnung _ LHV NRW veröffentlicht.

Wir begrüßen grundsätzlich, dass endlich etwas gegen beißende Hunde unternommen wird und sehen wichtige Punkte der Verordnung als richtig an:

- in Wohngebieten sind Hunde an der Leine zu führen

-Hund müssen versichert sein

- Hunde müssen gekennzeichnet sein.

Liest man sich die gesamte Verordnung durch, so wird aber deutlich, dass hier jemand am Werk war, dem die Sachkunde völlig fehlt. Dies wird an folgenden Punnkten deutlich:

1. Die Liste 2 der Verordnung, in der die Nachfolger der Kampfhunde aufgeführt sind, ist weitgehend dem Buch "Herdenschutzhunde" von Thomas A. Schoke übernommen. Offensichtlich haben aber die Ministerin oder ihre Mitarbeiter versäumt, das gesamte Buch zu lesen., denn nur so ist zu erklären, dass Hunderassen enthalten sind oder waren, die seit Jahrhunderten ausgestorben sind oder gar nicht in Deutschland gehalten werden. Diese Auswahl wirft ein bezeichnendes Licht auf die Qualität der Arbeit der Ministerin.

2. Bei der Aufzählung der Rassen in Liste 2 handelt es sich weitgehend um sog. Herdenschutzhunde, also Hunde, die die Herde und den Hirten gegen Übergriffe von aussen mit oft brutaler Aggressivität verteidigten. Bei diesen Rassen hat der Berger de Brie (Briard) absolut nichts zu suchen, denn er ist ein typvoller Vertreter der Kategorie Hütehunde. Dies bedeutet, dass in seinem Wesen das Behüten, eine nahezu optimale Synthese aus Zuverlässigkeit, Temperament und Familienliebe, und zudem eine ausgeprägte Beißhemmung tief verankert sind, so dass er in keiner Beißstatistik zu finden ist. ( Es käme niemand auf die Idee, einen Collie oder Border Collie den Kampfhunden zuzuordnen.)

Wegen seines hervorragenden und ausgeglichenen Wesens sind unzählige Briards in Rettungshundestaffeln, als Hüte- und Diensthunde, so auch im militärischen Sanitätsdienst eingesetzt.

Briardbesitzer sind ehrbare Bürger und aufrichtige Demokraten, die jetzt durch die Unfähigkeit einer Politikerin der Partei der Grünen mit Zuhältern, Kriminellen oder Neonazis auf eine Stufe gestellt und damit aufs Äußerste verunglimpft wedren. Sie sind aufs Tiefste empört und verwehren sich gegen diese Verleumdungen. Warum führen sie nur in NRW einen gefährlichen Hund, in anderen Bundesländern z.B. Hessen oder Bayern aber nicht?

3.

Die Verordnung ist in sich nicht durchdacht und kann so nicht gemeint sein, wie sie geschrieben ist. Nach der Verordnung wird z. B. die gesamte Zucht des Deutschen Schäferhundes in NRW verboten, auch wenn es nicht explizit auf der Liste steht. In ein paar Jahren wird er wohl ausgestorben sein oder muß grundsätzlich von anderen Bundesländern importiert werden.

Begründung:

In § 2 (Begriffsbestimmungen) steht:

Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verodnung gelten:

a) Hunde...die eine Ausbildung zum Schutzhund begonnen oder abgeschlossen haben.

In § 4 (Voraussetzungen für das Halten, die Zucht ... von Hunden der Anlage 1 und 2 sowie von gefährlichen Hunden) geht es dann so weiter

(5) Die Zucht mit gefährlichen Hunden im Sinne § 2 und mit Hunden der Anlage 1 ist verboten.

Damit muß jeder Hund aus der Zucht genommen werden, der eine Schutzhundprüfung abgelegt hat oder ablegen will. Schäferhunde werden nach den SV-Zuchtbestimmungen aber nur zur Zucht zugelassen, wenn sie vorher ein Schutzhundprüfung abgelegt haben.

Diese Unsinnigkeit zeigt noch einmal deutlich, mit wie wenig Sachkompetenz die Ministerin an die Verordnung herangegangen ist. Sie hat damit ihre Unfähigkeit erneut unter bewiesen und gehört nicht in die Regierung unseres Bundeslandes.

4.

Die Verordnung widerspricht dem Grundgesetz und dem Geist der Verfassung des Landes NRW: In Deutschland gilt jeder Straftäter als unschuldig, bis von einem ordentlichen Gericht seine Schuld festgestellt wurde. Mit der neuen Verordnung gilt aber bereits jeder Hundehalter als schuldig, wenn sein Tier einer bestimmten Rasse angehört. Hundehalter, deren Tiere schon jahrelang völlig unauffällig in Familien leben und die nachweislich niemandem Schaden zugeführt haben, werden plötzlich durch die Politik der grünen Ministerin kriminalisiert. Die tatsächlichen Straftäter, die ihre Hunde einsetzen, um andere Menschen zu bedrohen, zu nötigen oder zu schädigen und dabei billigend Todesfälle in Kauf nehmen, bleiben unbehelligt. Statt gezielt und konsequent gegen Auswüchse in einigen sozialen Randgruppen vorzugehen und Straftäter für ihr Handeln verantwortlich zu machen, werden durch die Verordnung unbescholtene Bürger und Bürgerinnen sowie deren Kinder kriminalisiert. Die Massenverurteilung unschuldiger Hundebesitzer ist ein Angriff auf die Menschenwürde und darf von demokratischen Parteien nicht hingenommen oder geduldet werden.

Als aufrichtige Demokraten und Bürger unseres Bundeslandes bitten wir Sie, wirken Sie auf den Landesvater, Herrn Ministerpräsident Clement ein, damit er sich von Frau Höhn trennt und kompetente Politiker eine neue Verordnung erarbeiten können, die von Sachverstand und dem Geiste der Demokratie, der Landesverfassung und des Grundgesetzes geprägt ist und mit der wir uns als Bürger des Landes NRW weder in Deutschland noch in der Welt schämen müssen.

Mit freundlichen Grüßen.

Es ist auch sinnvoll, wenn sich das Ausland und hier besonders Frankreich an unsere Regierung wendet und versucht diplomatischen Druck auszuüben. Wir haben deshalb einen Brief an den Präsidenten und den Premierminister Frankreichs verfaßt und abgeschickt der ebenfalls als Grundlage für eigene Briefe gelten soll.

Zunächst die Version in deutscher Sprache.

Sehr geehrter Herr Präsident,

alle Freunde Frankreichs und der französischen Hunderassen benötigen dringend Ihre Hilfe.

In Deutschland gilt ab 06. Juli 2000 im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Landeshundeverordnung, in der Kampfhunde und deren Nachfolger mit strengen Auflagen belegt sind.

Zu den Nachfolgern der Kampfhunde zählt in dieser Verordnung auch der Berger de Brie (Briard). Wir züchten hier in Deutschland diese alte französische Hütehunderasse seit fast 20 Jahren und haben diese Hunde als liebenswerte Familienhunde, eben als coeur poilu kennen gelernt.

Von einem Tag zum anderen sind dies nun plötzlich Kampfhunde geworden, wir verstehen die Welt nicht mehr. Es gibt in Deutschland ca. 4 000 briards, von denen noch nicht einer wegen Beißerein aufgefallen ist. In Frankreich gibt es ca. 50 000 dieser Hunde auch in Familien. Sind so viele ehrbare Bürger in Frankreich Liebhaber des "Kampfhundes" Berger de Brie???

Mit dieser Verordnung wird eine alte französische Hunderasse und damit ein Stück französischer Kultur in den Schmutz gezogen und viele aufrechte Demokraten und ehrbare Bürger und Familien mit Zuhältern, Kriminellen und Nazis auf eine Stufe gestellt. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich.

Deutsche Politiker würden es nicht zulassen, dass in Frankreich der Deutsche Schäferhund als Kampfhund beschimpft wird.

Die Liste mit den gefährlichen Hunden ist zustande gekommen, indem im Umweltministerium von Frau Höhn (Partei der Grünen) in Düsseldorf aus einem Buch einfach eine Liste abgeschrieben worden ist. Dabei sind auch Hunde erfasst worden, die bereits seit Jahrhunderten ausgestorben sind oder die es in Deutschland gar nicht gibt.

Sehr geehrter Herr Präsident, wir bitten im Namen aller Freunde der französischen Rasse Berger de Brie auf der ganzen Welt, besonders aber in Deutschland und Frankreich und der Europäischen Union , setzen Sie sich bei unserem Bundeskanzler Herrn Schröder und beim Ministerpräsidenten des Landes NRW in Düsseldorf, Herrn Clement, dafür ein, dass diese wunderbaren französichen Hunde und ihre ehrbaren Besitzer nicht durch die Unfähigkeit einer Ministerin der Partei der Grünen deratig in den Dreck gezogen werden.

Für Ihren Einsatz möchten wir uns ganz herzlich bedanken, dies im Namen aller Freunde Frankreichs und der französischen Kultur.

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Jetzt folgt die französische Version. Zunächst drei wichtige Adressen:

Le President

de la Republique Française

J. Chirac

Palais d`Elysees

75000 PARIS

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Premier ministre

L. Jospin

57, rue de Varenne

75007 PARIS

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Societe Centrale Canine (LOF)

Mr. Renaud Buche

Presidet

155 Avenue Jean Jaurès

93535 Aubervilliers cedex

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Monsieur le Président,

Tous les amis de la France et les détendeurs des chiens de race française en Allemagne ont un besoin urgent de votre aide.

En Allemagne il existe depuis le 06 juillet 2000 dans le "Nordrhein-Westfalen" une réglementation en qui concerne les chiens de combat et leur assimilés qui est très strict en la matière. Le Berger de Brie (Briard) fait partie de ces assimilés.

Nous élevons en Allemagne cette vielle race française depuis 20 ans et nous considérons ces chiens très proche de la famille.

D`un jour à l`autre ces chiens ont été classés d`une façon imcompréhensible parmi les chiens de combat. En Allemagne il existe plus moins de 4000 Briards dont aucun n`a été recencé pour des morsures. En France il y en a plus ou moins 50 000 dont beaucoup vivent parmi les familles. Peut-on considérer autant de citoyens honorables en France comme étant les amis des chiens de combat "Berger de Brie"?

Avec cette réglementation une vielle race de chiens française et de ce fait une partie de la culture française est trainée dans la boue impliquant ainsi que des familles ont été classés sur le même échelon que les proxénètes et criminels.

Ceci ne concerne pas seulement l`Allemagne mais aussi la République Française.

Quant est-il le Berger Allemand qui été plus souvent mêlé à des morsures que toutes les autres race? Quant est-il de la Dogge Allemande qui à cause des ces morsures n`est plus assurée par differentes assurances?

Quant est-il d`autres races allemandes connues pour leur aggressivité et leur comportement dangereux?

Les politiciens allemands ne permettraient en aucun cas qu`en France le Berger Allemand ne soit traité de chiens combat. La Liste des chiens dangereux a été établi par Mme Hoehn (les verts) au ministère environnement à Düsseldorf. La liste en question a été copiée simplement d`un livre dans lequel des chiens ont été listés dont la race est éteinte depuis des siècle ou des races qui n`existaient pas en Allemagne.

Monsier le Président, au nom de tous les amis de la race française du Berger de Brie, du monde entier, mais tout particulièrement d`Allemange, de France et de l` Union Européenne nous vous prions de bien vouloir intervenir auprès de notre Chancelier SCHROEDER et auprès du Président Monsieur CLEMENT à Düsseldorf pour cette merveilleuse race de chiens française ainsi que leur propriétaires honorables ne soient traînes dans la boue.

Tout en vous remerciant pour votre engagement, nous vous prions de bien vouloir agéer, Monsieur le Président de la République Française, l`expression de notre plus haute considération.

Gaby und Bernd Matthies

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Das Umweltministerium hat per Erlaß an die Ordnungsämter folgende Verfahrensweise für den Berger de Brie herausgegeben:

aus einem Schreiben der Welpenvermittlung BCD vom 3. 8. 2000 an die BCD-Züchter:

"Briards aus den Vereinen BCD/CFH haben durch einen bestandenen Verhaltenstest innerhalb der Clubs eine so umfassende Prüfung abgelegt, dass davon auszugehen ist, dass dadurch der Nachweis erbracht ist, dass die Hunde keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit im Sinne § 6 Abs. 4 Satz 1 LHV darstellen. Gleiches gilt für Briards bis zum Alter von 18 Monaten, die aus Verpaarungen verhaltensgetesteter Elterntiere aus den Vereinen stammen. Durch die Vorlage (Kopie BCD-Ahnentafel und Verhaltenstest) ist die Ausnahmegenehmigung Maulkorb und genereller Leinenzwang möglich.

Sofern die Halter ihre Hunde seit mehr als drei Jahren ohne Vorkommnisse besitzen, BCD Papiere und bestandener Verhaltenstest vorhanden ist, gilt dies auch als Nachweis der Sachkunde."

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Unser Rassehund 8/2000

S 34 BRIARD-CLUB:

Liebe Mitglieder,

wie Sie wissen, hat eine Fachministerin in Nordrhein-Westfalen eine Verordnung erlassen, deren Inhalt Tausende von Bürgern diskriminiert und verunsichert. Die "fachwissenschaftliche" Begründung der Verantwortlichen entpuppt sich als Abschrift eines Inhaltsverzeichnisses.

Eine Ministerin wollte eine lange imposante Liste! In ihrem Übereifer merkte sie nicht, dass diese Liste ausgestorbene Rassen enthält.

Der Briard ist ein Hütehund und gehört nicht auf die Anlage 2

...

Der BCD hat ein Spendenkonto für Prozesse und Aktionen gegen die LHV-NRW eingerichtet:

Landessparkasse Oldenburg: BLZ 280 501 00

Spendenkonto: 0 020 169 009